Hygienekonzept zufolge Covid 19

Präventionskonzept für 2021/22 im Hinblick auf die COVID 19 Situation

Durch die Teilnahme am Training akzeptieren die Vereinsmitglieder bzw die Erziehungsberechtigten folgende Vorgehensweise für den laufenden Betrieb des Trainings in den Räumlichkeiten von Matti Joensuu, St. Pogöriacherstraße 24, 9500 Villach (nachfolgend Vermieter)

Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern

  • Es gelten die 2G Regeln Geimpft- Genesen
  • Nur Gesund zum Training kommen! Bei Auftreten von Grippe, COVID 19 oder anderen Symptomen, die auf eine Erkrankung hinweisen bitte das Training nicht besuchen. Grundsätzlich gelten allgemeine Grundsätze und Hygieneregeln:  Nies- und Hustenhygiene beachten etc.
  • Beim Betreten der Sportstätte/des Turnsaals ist von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.  
  • Nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Sportanlage/dem Turnsaal sind verpflichtend die Hände zu waschen. 
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit, die in den Räumlichkeiten verbracht wird, in der jedoch keine Sportausübung erfolgt, wird auf alle Fälle empfohlen. Bei Ampelfarbe „Gelb“ ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Während der Sportausübung selbst ist kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Im Dojo sind Übungen mit Körperkontakt zulässig. Zwischen den Trainingspaaren soll ein Abstand von mindestens 1 m eingehalten werden.
  • Der Trainer achtet auf die Einhaltung der Maßnahmen (Lüften, Abstand, Mund Nasen Schutz, Personenliste).

Infrastruktur

  • Die Trainingshalle wird vor und gegebenenfalls während des Trainings nach Möglichkeit gelüftet
  • Die vereinseigenen Matten werden vor oder nach dem Training desinfiziert. 

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer COVID 19 Infektion

  • Bei Vorliegen eines Verdachtsfalls und bei einer bestätigten COVID 19 Erkrankung ist der Vorstand zu informieren
  • Der Verein Aikido Kimusubi Dojo Villach führt datenschutzkonforme Aufzeichnungen zur Nachvollziehbarkeit von Personen und Kontakten im Rahmen der Nutzung, damit bei einem Verdachtsfall oder einer positiven Testung alle betroffenen Personen rasch informiert werden können. Diese Daten werden im Falle dem Gesundheitsamt übermittelt 
  • Im Falle des Auftretens einer COVID-19-Erkrankung unter den Vereinsmitgliedern trifft den Vermieter keine Haftung. 
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